Zum Tagesordnungspunkt: Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2006 - Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte Sie damit einverstanden, dass ich den mündlichen Bericht deutlich gegenüber dem abkürze, was mir schriftlich vorliegt, um ein bisschen Zeit einzusparen. Ich weise aber darauf hin, dass der schriftliche Bericht alle Einzelheiten beinhalten wird.

Wie es in diesem Hause guter Brauch ist, trage ich die Berichte zum Haushaltsgesetz, zum Haushaltsplan und zum Haushaltsbegleitgesetz zusammen vor. Ich beginne mit dem Bericht zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs im Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Alle Fraktionen haben sich damit einverstanden erklärt, auf eine grundsätzliche Aussprache zu verzichten, da die Standpunkte der Fraktionen in der ersten Beratung im Plenum schon hinreichend dargestellt worden sind.

Zum Zahlenwerk schlägt Ihnen der Haushaltsausschuss umfangreiche Veränderungen vor, die Sie in dem Gesamtüberblick zur Kenntnis bekommen haben. Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass zwei Listen Gegenstand der abschließenden Beratung im Haushaltsausschuss waren: eine so genannte politische Liste der Koalitionsfraktionen und eine technische Liste, in der die Aktualisierungen vorgenommen worden sind; sie stellt die Entwicklung seit der Vorlage des Regierungsentwurfs dar. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich mit diesem Verfahren einverstanden erklärt. Allerdings haben sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere durch die technische Liste Veränderungen eingetreten seien, die zunächst verarbeitet werden müssten, um sie dann für die eigenen Anträge zur Beratungsgrundlage zu machen. Das wird allein dadurch deutlich, dass beim Ansatz der Förderabgabe 215 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen verbucht worden sind, was 39 Millionen Euro zusätzlich für den Landeshaushalt ausmacht.

Im Einzelnen sind zu den Einzelplänen aus der so genannten politischen Liste beispielsweise folgende Positionen zur Abstimmung gestellt worden: Im Einzelplan des Innenministeriums werden 145 000 Euro für die Einstellung von zusätzlichen Polizeianwärtern zur Verfügung gestellt. Außerdem soll die Beförderungssituation in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes verbessert werden. In den Bereichen Polizei, Finanzämter und Justiz sollen im gehobenen Dienst Stellenhebungen vorgenommen werden. Ferner sind weitere Stellenhebungen vorgesehen. Ich erspare mir die Einzeldarstellungen.

Es erscheint mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass in dem so genannten politischen Antrag Mittel zur Begleitung der Maßnahmen während der Fußballweltmeisterschaft 2006 vorgesehen werden; das sind 370 000 Euro. Die Maßnahmen der Landeshauptstadt Hannover - einer der Veranstaltungsorte - zur Gefahrenabwehr sollen in einer Größenordnung von 600 000 Euro unterstützt werden. Bei den Ansätzen im Einzelplan 05 handelt es sich im Wesentlichen um kleinere Beträge. Es ist wichtig, folgende Positionen herauszuheben: Es sind 250 000 Euro für die Palliativmedizin - ein neuer Ansatz - und 100 000 Euro für die Schuldnerberatung für benachteiligte Jugendliche vorgesehen.

Ich gehe davon aus, dass die weiteren Einzeltitel in den Beratungen zu den Einzelplänen von den Fraktionen dargestellt werden. Im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums soll der Ansatz für den Bau von Radwegen um 3 Millionen Euro erhöht werden. Auch die Landesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes werden durch Umschichtungen aufgestockt.

Die weitere Diskussion hat ergeben, dass in einem Einzelfall Maßnahmen für ein Polizeidienstgebäude in Buchholz mit 300 000 Euro veranschlagt worden sind. Das ist wegen der besonderen Dringlichkeit im Hochbaubereich so dargestellt worden. Die Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP haben in einer zusammenfassenden Wertung des eigenen Antrags darauf hingewiesen, dass ihr Änderungsantrag 31 Millionen Euro haushaltsneutral umschichte. Sie bezeichneten den Haushalt 2006 als Ausweis einer Politik mit Augenmaß, die nur das umsetze, was finanziell machbar, nötig und möglich sei. Für die Fraktion der SPD hat der Vertreter deutlich gemacht, dass seine Fraktion die in der Plenardebatte geäußerte Kritik am Haushaltsplanentwurf insbesondere im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit aufrechterhalte. Daran habe sich auch durch den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, der einige Veränderungen gebracht habe, nichts geändert. Es wurde angekündigt, dass die SPD-Fraktion zur Schlussberatung einen Änderungsantrag vorlegen werde, der zur Finanzierung besondere Akzente ausweisen und ebenfalls auf eine weitergehende Neuverschuldung verzichten werde.

Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ebenfalls auf die Verfassungswidrigkeit abgehoben und deutlich gemacht, dass seine Fraktion ihren Änderungsantrag auf das aktualisierte Zahlenwerk der technischen Liste abstellen werde. Er kündigte einen ausführlichen Antrag für die Schlussberatung an, der Hinweise auf die Erreichung der Verfassungskonformität geben solle. Die Einzelpläne zum Staatsgerichtshof und Landesrechnungshof - darauf will ich ausdrücklich hinweisen - sind einstimmig beschlossen worden, ebenso der Einzelplan 01 - Landtag -, bei dem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei Punkte ausgenommen hat, die die Bereitstellung von Bauunterhaltungsmitteln und die Mittel für die IuKTechnik betrafen.

Die übrigen Einzelpläne sind mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen gebilligt worden. Ich komme zur Einzelberatung zum Haushaltsbegleitgesetz und werde mich dabei auf wenige Punkte konzentrieren, wobei der Abschnitt, der sich mit den Studiengebühren befasst, besonders wichtig ist. Dazu ist zusammenfassend darzustellen, dass die Beschlussempfehlung von den Fraktionen der CDU und der FDP getragen wird und die Fraktionen der SPD und der Grünen dagegen gestimmt haben.

Zu der so genannten Stiftungsschule, die mit Artikel 5/1 eingerichtet werden sollte, möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Artikel nach langer Diskussion auch im Fachausschuss zurückgezogen worden ist. Diese Form der Schule soll, wenn überhaupt, in einem gesonderten Gesetz verabschiedet werden.

Meine Damen und Herren, ich halte Sie für damit einverstanden, dass ich mich bezüglich des Haushaltsbegleitgesetzes auf diese beiden Punkte beschränke. Ich komme in meinem mündlichen Bericht zur Abschlussempfehlung, die der Haushaltsausschuss vorlegt. Ich möchte zunächst deutlich machen, dass wir In Bezug auf die LTS grundsätzlich Einverständnis darüber erzielt, dass Neuregelungen notwendig sind. Der Rechnungshof hat seine üblichen Kritikpunkte aufrechterhalten. Aber um die Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten, geht es gar nicht anders, als auch bei der Wohnraumförderung die Wohnungsbauförderdarlehen um ein Jahr zu verlängern. Die abschließende Empfehlung des Ausschusses für diesen umfangreichen Haushalt möchte ich nicht vortragen, ohne mich vorher bei allen zu bedanken, die konstruktiv an den Beratungen mitgewirkt haben. Das gilt für die Fachausschüsse, die zugearbeitet haben, und auch für die Arbeit im Haushaltsausschuss. Nicht vergessen möchte ich die Kolleginnen und Kollegen aus den Ressorts, die fachkundig zur Seite gestanden haben, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Namens und im Auftrag des federführenden Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich um Ihre Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen in der Drucksache 2391 zum Haushaltsgesetz 2006 und in der Drucksache 2431 zum Haushaltsbegleitgesetz. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Die komplette Fassung des schriftlichen Berichts gebe ich zu Protokoll.