Zum Tagesordnungspunkt: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1801 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1875

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe zuerst kurz den Bericht für den Haushaltsausschuss ab und werde anschließend für die SPD-Fraktion sprechen. Der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen schlägt Ihnen vor, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen und damit auch die verfassungsrechtlich erforderliche Zustimmung zu dem vorliegenden Staatsvertrag zu geben. Über diese Empfehlung bestand in den Ausschussberatungen auch in dem mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen weitestgehend Einigkeit.

Finanzminister Möllring hat den direkt überwiesenen Gesetzentwurf in den federführenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebracht und dabei die einzelnen Rechtsänderungen im Staatsvertrag dargestellt und erläutert. Die Neufassung des Staatsvertrages ist erforderlich geworden, weil das Land Mecklenburg-Vorpommern als Träger der Norddeutschen Landesbank ausscheidet. Außerdem sollen mit dem neuen Staatsvertrag die Organisationsgrundlagen der Bank an die geänderten Rahmenbedingungen im Bankensektor angepasst werden. Schließlich werden einige organisatorische Vorschriften aus dem Staatsvertrag herausgenommen, die künftig nur noch in der Satzung enthalten sein sollen.

Diese Regelungstechnik ermöglicht den Trägern der Bank einen flexibleren Umgang mit den betreffenden Regelungen, schränkt allerdings die Möglichkeiten der parlamentarischen Einflussnahme auf diese Regelungen ein. Finanzminister Möllring hat dies damit begründet, dass sich die bisherige Regelungstechnik in den Verhandlungen über das Ausscheiden des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht bewährt habe.

Wegen der weiteren, in den Ausschussberatungen nicht umstrittenen Einzelheiten nehme ich auf die amtliche Begründung des Gesetzentwurfes und des Staatsvertrages Bezug. Namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf und damit auch zum Staatsvertrag.

Ich kann hier für die SPD-Fraktion nahtlos anschließen und weise darauf hin, dass die direkte Überweisung an den Haushaltsausschuss und die Tatsache, dass der Staatsvertrag in den Details nicht wie andere Gesetzentwürfe ausführlich beraten worden ist, nicht falsch interpretiert werden darf. Alle Fraktionen waren und sind sich der Tatsache bewusst, dass mit dem 19. Juli 2005 für das öffentlich-rechtliche Bank- und Kreditwesen eine neue Zeit anbricht. Es war deshalb richtig und wichtig, dass auch in Niedersachsen hinsichtlich der Themen Novellierung des Sparkassenrechts und der Neupositionierung der NORD/LB im Grundsatz über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg eine übereinstimmende Bewertung, Beratung und dann auch Beschlussfassung erfolgt ist.

Ich habe bereits bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts für die SPD-Fraktion deutlich gemacht, dass wir trotz aller Kritikpunkte im Detail - ich nenne hier nur das Stichwort Schattenhaushalte - daran mitgewirkt haben, die NORD/LB für die Zukunft fit zu machen.

Vier übergeordnete Gesichtspunkte haben dabei eine Rolle gespielt und spielen jetzt auch bei dem Staatsvertrag eine Rolle. Der erste Gesichtspunkt ist, dass wir klar und deutlich sagen, dass wir zum Dreisäulenmodell der deutschen Bankenlandschaft stehen. Wir wollen auch nach dem 19. Juli 2005 in Deutschland ein starkes und wettbewerbsfähiges öffentlich-rechtliches Kreditwesen. Wir wollen, dass die Landesbanken und Sparkassen sich bei den dynamischen Entwicklungen auf den regionalen Märkten als öffentlich-rechtliche Institutionen positionieren und auch behaupten können. Wir wollen nicht - das sage ich ausdrücklich -, dass die Marktorientierung und die Rating-Agenturen mit ihren Vorgaben das Maß aller Dinge sind. Dabei ist allen Beteiligten zu Beginn der Beratungen klar gewesen, dass das Ziel sein musste, die NORD/LB so aufzustellen, dass es ein A-Rating ermöglichte.

Unser Respekt gilt deshalb all denen, die seit dem Aushandeln des Kompromisses zwischen Deutschland und der EU an der Vorbereitung zur Neustrukturierung der NORD/LB und letztlich an der Vorlage des Staatsvertrages mitgewirkt haben. Das war gute Arbeit. Sonst wäre das A-Rating nicht zustande gekommen.

(Zustimmung bei der SPD)

Das Sparkassengesetz, das Geschäftsmodell und jetzt der Staatsvertrag zeigen, dass die Öffentlichen als Träger der NORD/LB verlässliche Partner sind und im Zusammenspiel mit der Bank auch in Zukunft die Voraussetzung dafür schaffen wollen, dass eine Landesbank in unserer Region tätig sein kann.

Ich bedauere ausdrücklich, dass Mecklenburg-Vorpommern aus diesem Konzert ausgeschieden ist. Eine norddeutsche Lösung war in sich schlüssig. Umso wichtiger ist es aber, dass Mecklenburg-Vorpommern die NORD/LB weiter als Sparkassen-Zentralbank behalten wird.

In der jetzigen Situation begegnen sich die Sparkassenverbände und die beiden Länder in der NORD/LB auf Augenhöhe. Die Trägerstruktur ist entsprechend den Anteilsbeteiligungen aufgebaut. Damit ist ein gleichmäßiges Anteilsverhältnis hergestellt. Das Geschäftsmodell, die Satzung und der Staatsvertrag unterstreichen, dass die Zusammenführung von Sparkasseninteressen und der Interessen der beiden Länder deutlich machen, dass es mehr als eine Notgemeinschaft oder, wie andere sagen, ein Zweckbündnis zur Aufrechterhaltung des öffentlich-rechtlichen Bankenwesens in dieser Region ist. Die NORD/LB ist - im Gegenteil - mit den Sparkassen zusammen das logisch-strategische Bündnis von Partnern, die sich auch in Zukunft in einem umkämpften Bankenmarkt behaupten wollen.

Tatsache ist aber auch, dass die Kunden bestimmen werden, ob die Struktur der Bank, ob die Produkte der Bank, ob die Arbeit der Bank im Interesse der öffentlichen Träger erfolgreich sein wird. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass Herr Wulff bei seinem Besuch in China deutlich gemacht hat, dass die NORD/LB Auslandsdependancen in den Märkten der Zukunft braucht, in denen niedersächsische Unternehmen bzw. norddeutsche Unternehmen tätig sind.

Das gilt insbesondere auch für den Mittelstand. Das war nicht immer so. Umso wichtiger ist die klare Ansage von Herrn Wulff bei seinem Besuch in China. Das wurde noch einmal von Herrn Dr. Rehm, dem Vorstandsvorsitzenden, unterstützt.

Durch den Staatsvertrag werden insgesamt sieben wichtige Bereiche neu geregelt. Ich will nicht auf alle hinweisen. Aber mir ist es schon wichtig, deutlich zu machen, dass, auch wenn Beleihung Platz greifen sollte, die Möglichkeiten des öffentlichrechtlichen Auftrages nicht eingeschränkt werden. Ich weise darauf hin, dass bei der Verkleinerung des Aufsichtsrates die Verhältnisse zwischen Sparkassen und Ländern, zwischen den einzelnen Gruppen so geregelt sind, dass sie repräsentativ im Aufsichtsrat vertreten sein werden. Ich glaube, die Kapitalstimmrechte so zu organisieren, wie ich schon dargestellt habe, macht unter dem Strich auch Sinn.

Wenn man darauf verweist, dass von der Aufgabenorientierung hin zur Marktorientierung die NORD/LB neu aufgestellt wird, dann ist das sicherlich richtig. Aber wir müssen als Träger, insbesondere auch als Land Niedersachsen, Wert darauf legen, dass die Unterstützung, die durch das Land derzeit gewährt worden ist und in Zukunft gewährleistet sein wird, als Einbahnregelung natürlich nicht funktioniert. Wir haben auch Erwartungen an die NORD/LB. Ich sage ganz ausdrücklich: Aus der Sicht der SPD geht es im Wesentlichen darum, dass die Konsolidierungsmaßnahmen, die jetzt stattfinden, kontinuierlich und mit Augenmaß weitergeführt werden - nach innen, was die Bankstruktur angeht, aber auch nach außen, was die Platzierung im Markt angeht. Da wird es ganz wichtig sein, dass im Verbund mit der S-Gruppe die notwendigen Schritte abgesprochen sind.

Wir gehen davon aus, dass die faire Partnerschaft zu den KMU - also zu den kleinen und mittleren Unternehmen -, die die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Banken bisher ausgezeichnet hat, aufrechterhalten bleibt und die Begleitung in ausländische Märkte verstärkt fortgesetzt wird. Wir erwarten, dass im Umgang mit dem qualifizierten und motivierten Personal die Zusammenarbeit auf der Vertrauensbasis weitergeführt wird, wie das bisher der Fall gewesen ist. Das Personal ist das größte und wichtigste Asset, das die Bank hat. Wenn es erfolgreich arbeitet, ist die Bank erfolgreich.

Wenn die Bank erfolgreich ist, erfüllt sie aus der Sicht des Landes ihren Zweck. Die Rolle der Regionalbank NORD/LB auch im Verhältnis zu den öffentlichen Händen, zu den Kunden aus dem Bereich der Kommunen und des Landes kann man nur unterstreichen. Letztlich - das ist ja kein Geheimnis - wird es darum gehen, nach der Konsolidierungsphase der NORD/LB die Augen offen zu halten, ob es Kooperationen oder eine weiterführende Zusammenarbeit mit anderen Landesbanken, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zu geben hat. Fasst man das zusammen -

Vizepräsidentin Silva Seeler: Herr Aller, Ihre Redezeit ist abgelaufen!

Heinrich Aller (SPD): Ich bin am Ende meiner Rede. - Fasst man das zusammen, dann kann man sagen: Die Arbeit, die jetzt investiert worden ist, hat sich gelohnt. Sie hat Geld, Zeit und letztlich auch Kraft gekostet. Wir wünschen, dass sich die NORD/LB jetzt wieder auf das Geschäft konzentrieren kann. Dem Staatsvertrag geben wir unsere Zustimmung. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und von Klaus Rickert [FDP])