Zum Tagesordnungspunkt: Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2007 - Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2007

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe den mündlichen Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den Beratungen über das Haushaltsgesetz 2007 und über das Haushaltsbegleitgesetz ab. Es ist üblich, dass dieser Bericht des Ausschussvorsitzenden den Versuch unternimmt, dreimonatige Beratungen in zehn Minuten zusammenzufassen. Das wird nicht gelingen. Deshalb sage ich gleich vorweg, dass ein großer Teil des Berichtes, der vorbereitet worden ist, zu Protokoll gegeben wird.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Beratungen im Jahre 2006 insbesondere dadurch geprägt waren, dass sich während der laufenden Beratungen einige Rahmendaten für den Haushaltsplan und für das Haushaltsbegleitgesetz massiv geändert haben. Insbesondere weise ich darauf hin, dass nach der Neubildung der Bundesregierung und mit der Anhebung der Mehrwertsteuer erhebliche Mehreinnahmen auf die öffentlichen Haushalte zukommen. Die positive Entwicklung der Steuereinnahmen hat im Laufe des Beratungsverfahrens dazu geführt, dass wir zeitgleich einen Nachtragshaushalt beraten haben. Hinzugekommen ist die Steuerschätzung vom November, was zu alternativen Beurteilungen der Möglichkeiten im Umgang mit der Nettokreditaufnahme geführt hat. Letztlich müssen die steuerpolitischen Beschlüsse des Bundes bezüglich der Entwicklung der Haushalte von Land und Kommunen in Niedersachsen einbezogen werden.

Auf eine Beschreibung der Positionen der einzelnen Fraktionen möchte ich verzichten, da ich davon ausgehe, dass diese im Zentrum der folgenden Debatte stehen werden. Wichtig ist, dass sich der Ausschuss auch dieses Mal darauf verständigt hat, dass die gesamte Beratung und die Abstimmungen auf drei Listen basieren, die wir zur Grundlage der Diskussion im Haushaltsausschuss erklärt haben. Dabei handelt es sich zum einen um die sogenannte politische Liste, die von den Mehrheitsfraktionen vorgelegt worden ist. Hierbei geht es um Änderungsvorschläge in Bezug auf den Regierungsentwurf. Daneben haben wir eine sogenannte technische Liste umfänglich und in Bezug auf das Zahlenwerk kleinteilig beraten, in die aufgenommen wird, welche Veränderungen sich im Laufe des Halbjahres ergeben haben. Wir haben uns über die Fraktionsgrenzen mit einem Stellenhebungsmodell einverstanden erklärt, das in vielen Bereichen der Landesverwaltung Beförderungsmöglichkeiten schafft.

Die Oppositionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben ihre Änderungsanträge, wie schon in den Jahren zuvor, erst zu der abschließenden Beratung des Haushaltes im Plenum eingebracht. Ihnen liegen heute umfangreiche Änderungsanträge vor. Beide Fraktionen haben neben einzelnen Anträgen zur Sache zwei zusammenfassende Anträge - die Sozialdemokraten unter der Überschrift, in Niedersachsen gerechtere Politik zu machen, und die Grünen unter dem Schwerpunkt Vorrang für Bildung, Verschuldung begrenzen und Klima verbessern - parallel zu den Haushaltsberatungen vorgelegt. Auch auf diese Anträge werde ich nicht eingehen. Sie werden Gegenstand der Beratungen sein.

Auf der Basis dessen, was in den vergangenen Wochen und Monaten Gegenstand der zum Teil kritischen und harten, aber immer fairen Auseinandersetzung war, gehe ich auf das ein, was die sogenannte politische Liste ausmacht, die von den Fraktionen der CDU und der FDP vertreten worden ist. Die politische Liste hat ein Volumen von 59 Millionen Euro. Gleichzeitig hebt sie auf eine Absenkung der Nettokreditaufnahme um 150 Millionen Euro ab. Die sogenannte technische Liste - Anpassung an die neue Istentwicklung - hat einen Umfang von 52 Millionen Euro.

Erwähnen möchte ich einige Punkte, die auch für die öffentliche Debatte von größerer Bedeutung sind. Dabei geht es um den Erwerb der Anteile an der NBank. Hier wird der Anteil der NORD/LB von 50 Millionen Euro herausgekauft, der sich im Laufe der Jahre einschließlich der Verzinsung auf 54 Millionen Euro erhöht hat. Zum 1. Januar 2008 soll die neue Konstruktion der NBank vollzogen werden. Im Bereich der Gebäude wird der Planet m auf dem Expo-Gelände der Fachhochschule Medien zugeordnet. Aufgrund der Anträge der Fraktionen der FDP und der CDU ist ferner vorgesehen, das Landesbildungszentrum für Blinde mit 2,5 Millionen Euro zu fördern und auszubauen. Die weiteren Positionen, die in den Einzelanträgen der Fraktionen der CDU und der FDP nachzulesen sind, betreffen wesentlich kleinere Beträge, in der Regel weniger als 1 Million Euro. Diese werden sicherlich noch angesprochen. Insgesamt wird ein Betrag von 7,7 Millionen Euro benötigt, um letztlich den Haushaltsausgleich herzustellen.

Wichtig für den Landeshaushalt - das ist eine besondere Einnahme - ist die Entwicklung der Förderabgabe. Im laufenden Jahr ist dieser Betrag von 600 Millionen auf 750 Millionen Euro heraufgesetzt worden. Das ist Teil der Entwicklung des Ölpreises am Weltmarkt. Nicht alles bleibt bei uns - das wissen wir -, aber 10 % bleiben trotz - oder gerade: wegen - des Länderfinanzausgleichs in den Kassen Niedersachsens. Auch die Kommunen partizipieren an dieser Summe.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Entwicklung des LTS-Vermögens zu richten. Sie wissen, dass das Land die ausstehenden Beträge in einem Bieterverfahren zum Verkauf angeboten hat. Es ist eine Gesamtsumme von 960 Millionen Euro erzielt worden, die fast auf den Punkt genau dem Barwert der Rückflussmittel entspricht, der zugrunde gelegt worden ist. Die Veräußerungserlöse werden ihrerseits als Kapitaleinlage bei der NORD/LB in Höhe von 700 Millionen Euro angelegt, und 135 Millionen dienen der Gesamtdeckung des Haushaltes und zur Abdeckung des Einnahmerestes.

Wenn man die Entwicklung, die ich eben geschildert habe, zugrunde legt, dann ergibt sich, dass der Haushalt insgesamt um 6,5 % ausgeweitet worden ist, was im Vergleich mit den übrigen Landeshaushalten außergewöhnlich viel erscheint. Dies ist jedoch zwei Bilanzveränderungen geschuldet, die zum einen aus der EU-Förderperiode herrühren - durch Überlappungen von Beträgen aus der letzten und der neuen Förderperiode entstehen Überschüsse, die sich im Haushalt niederschlagen - und zum anderen aus der Kapitalerhöhung bei der NORD/LB. Die dann verbleibende Steigerung um 2,43 % gegenüber dem letzten Haushalt begründet das Finanzministerium mit der Verrechnung des kommunalen Finanzausgleichs.

Somit wird dargestellt, dass für den Haushalt im Grunde eine Nullwachstumslinie zu verzeichnen ist. Bezüglich der Abstimmungsergebnisse für diesen Teil des Haushaltes ist festzustellen, dass die Einzelpläne für den Staatsgerichtshof, für den Landesrechnungshof und das Stellenhebungsmodell vom Ausschuss einstimmig beschlossen worden sind. Der Einzelplan 01, also der des Landtages, ist ebenfalls einstimmig - bei Stimmenthaltung durch die Fraktion der Grünen - beschlossen worden. Alle anderen Einzelpläne wurden mit der Mehrheit der Fraktionen der CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen beschlossen.

Zum Haushaltsgesetz nur zwei Bemerkungen: Das Haushaltsgesetz hat eine Anpassung der Nettokreditaufnahme zugrunde gelegt. Im Übrigen geht es auch darum, dass im Haushaltsgesetz die technische Umsetzung der übrigen Beschlüsse stattfindet. Zum Haushaltsbegleitgesetz verweise ich auf den schriftlichen Bericht. Zahlreiche Einzelregelungen, die getroffen worden sind, haben mit der Föderalismusreform zu tun, was man ausdrücklich betonen muss. Hierbei wird erstmals und sehr schnell von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen die Zuständigkeit für die Besoldung umgesetzt. Im Wesentlichen kommen wir hierbei zu der Erkenntnis, dass die Lohn- und Gehaltszuwächse, die hierfür zugrunde gelegt worden sind, nur möglich waren, weil die Zuständigkeit hierfür durch den Föderalismuskompromiss auf die Landesebene verlagert worden ist.

Ein weiterer Punkt, der einen Punkt hinter eine Reihe schwebender Verfahren setzen soll, ist das Kindergeld für Beamte ab dem dritten Kind. Hierbei wird ein Betrag von 400 Euro angesetzt. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass die dazu anhängigen Klagen aus der Welt geschafft werden können. Die Situation insgesamt - im Haushaltsbegleitgesetz geschildert - umfasst auch die Auflösung des Landesjugendamtes und die Folgewirkungen, die damit zu erreichen sind. Über diesen Punkt wurde sehr strittig diskutiert, aber letztendlich wurde er vollzogen.

Im Zusammenhang mit dem Haushaltsbegleitgesetz ist es aus kommunalpolitischer Sicht wichtig, noch zu erwähnen, dass im Bereich des SGB II versucht wird, die vorgeblichen Ungleichgewichte im Bereich der kreisfreien Städte und Landkreise aus der Welt zu schaffen. Hierbei ist mit dem Gesetzentwurf - auf die Monate November und Dezember bezogen - von der Landesregierung ein Weg vorgeschlagen worden, der zwar nicht unkritisch gesehen wird, gleichwohl zur Befriedung beitragen soll.

Ich fasse zusammen. Die Beschlussfassungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz wurden vom Ausschuss mehrheitlich zur Annahme empfohlen. Die Beschlussfassungen, die dann hier stattzufinden haben, basieren - ich muss das sagen - auf einer hervorragenden Zusammenarbeit zwischen den Fachausschüssen, dem Haushaltsausschuss und den vielen Beschäftigten in den Ministerien und in der Landtagsverwaltung. Dafür darf ich mich im Namen des Haushaltsausschusses sehr herzlich bedanken.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

- Da dürfen Sie ruhig klopfen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich bitte im Namen des Haushaltsausschusses um Ihre Zustimmung zu den Drucksachen 3340 bis 3355 und 3377. Im Übrigen wünsche ich im Verlauf der Debatte um die Einzelpläne viel Kondition und am Schluss gute Beschlüsse. - Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Die komplette Fassung des Berichts gebe ich zu Protokoll.