Zum Tagesordnungspunkt: Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Haushaltsgesetz 2005

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Präsident hat soeben vorgelesen, zu welchen Tagesordnungspunkten ich den Bericht des Haushaltsausschusses abgeben werde. Ich habe ihn so zusammengefasst, dass er den Fraktionen genügend Spiel lässt, die Inhalte in Breite zu diskutieren. Abweichend von der üblichen Praxis, bei der der Dank an die Beteiligten am Schluss ausgesprochen wird, möchte ich den Dank diesmal meinen Ausführungen voranstellen und hiermit an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und des Landesrechnungshofs richten, die die Beratungen im Haushaltsausschuss hervorragend begleitet haben. Sonst wären wir bei dem engen Zeitplan wahrscheinlich nicht durchgekommen. Der gleiche Dank geht an die Vertreter der Ressorts, die sachkundig und fachkundig Rede und Antwort gestanden haben, und an die mitberatenden Ausschüsse, die dafür gesorgt haben, dass wir im Zeitplan bleiben konnten.

Meine Damen und Herren, wie es in diesem Hause Brauch ist, trage ich die Berichte zum Haushaltsgesetz, zum Haushaltsplan und zum Haushaltsbegleitgesetz zusammen vor. Ich beginne mit dem Bericht zum Haushaltsgesetz 2005. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen, das Haushaltsgesetz mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist mehrheitlich - mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP und gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - beschlossen worden.

Zum Haushaltsgesetz enthält die Beschlussempfehlung nur wenige Änderungen: Im Hinblick auf das so genannte Bepackungsverbot ist in § 14 Absatz 3 - neben einer Betragsanpassung, die aus einem veränderten Haushaltsansatz folgt - der Bezug zum Haushaltsjahr 2005 klargestellt worden. § 8 ist gänzlich gestrichen und in das Haushaltsbegleitgesetz verschoben worden. Der Ausschuss ist damit einer gemeinsamen Anregung des Landesrechnungshofs und des GBD gefolgt. § 7 Absatz 3 enthält nun - ebenfalls auf Anregung des Landesrechnungshofs - eine zusätzliche Klarstellung, dass der Personalabbau im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung Vorrang hat vor den in Absatz 3 Satz 2 angesprochenen Möglichkeiten der Personalausweitung. Schließlich ist § 10 um einen Absatz 3 ergänzt worden, der das Finanzministerium ermächtigt, zur Deckung ressortspezifischer Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Verkauf landeseigener Liegenschaften Mittel des Sondervermögens Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen in Anspruch zu nehmen.

Ich gehe nun über zum Haushaltsplanentwurf. Bei der Beratung des Haushaltsplanentwurfs im Ausschuss für Haushalt und Finanzen sind die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen übereingekommen, auf eine grundsätzliche haushalts- und finanzpolitische Debatte zu verzichten, da die Standpunkte der Fraktionen dazu ohnehin bekannt und während der ersten Beratung im Plenum hinreichend ausgetauscht worden seien. Zum Zahlenwerk schlägt Ihnen der Haushaltsausschuss umfangreiche Veränderungen vor. Ich beschränke mich hier auf einen Gesamtüberblick.

Zur Beratung im Haushaltsausschuss legten die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP drei Listen vor: eine so genannte politische Liste, die CDU und FDP vorgelegt haben, eine technische Liste und eine Liste zur Verwaltungsmodernisierung, die die beiden Fraktionen übernommen haben. Die Empfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen sind dementsprechend aufgebaut. In der Verwaltungsmodernisierungsliste sind im Wesentlichen die haushalterischen Folgen der Auflösung der Bezirksregierungen abgebildet. Nach den Darstellungen der Vertreter des Finanzministeriums im Haushaltsausschuss stellt die technische Liste den Änderungsbedarf dar, den die Landesregierung u. a. aufgrund der Beratungen im Haushaltsausschuss noch sieht. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um folgende Ansatzveränderungen: Im Einzelplan des Ministeriums für Inneres und Sport verringert sich der Ansatz für den Polizeieinsatz während der Castor-Transporte um 2,4 Millionen Euro. Im Einzelplan des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit wird der Entlastungsbetrag an die Kommunen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hartz IV aufgrund aktualisierter Berechnungen um 15 Millionen Euro auf 105 Millionen Euro erhöht. Hierzu haben die Vertreter der SPD-Fraktion die Ausbringung eines besonderen Haushaltsvermerks beantragt, der sicherstellt, dass die Zahlungen an die Kommunen auf jeden Fall geleistet werden.

Im Einzelplan des Kultusministeriums wird im Zusammenhang mit dem Investitionsprogramm des Bundes für Ganztagsschulen eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 167,8 Millionen Euro für die Zuweisung für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände ausgebracht. Die Finanzhilfeleistungen des Landes verringern sich durch die mit Artikel 11 des Haushaltsbegleitgesetzes 2005 vorgenommene Änderung des § 150 Abs. 7 Niedersächsisches Schulgesetz nicht um 6,4 Millionen Euro, sondern nur um 2,566 Millionen Euro. Weiterhin sollen die Ansätze für die Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Lehrerinnen und Lehrer um 20 Millionen Euro verstärkt werden. Im Zuge des Budget-Controllings haben Finanzministerium und Kultusministerium festgestellt, dass durch die Inanspruchnahme der Altersteilzeit das Budget schon im laufenden Haushaltsjahr aller Voraussicht nach nicht ausreichen werde. Die Ansatzerhöhung sichert die vom Kultusministerium vorgesehene Stellenbesetzung ab.

Im Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird der Ansatz für Zuweisungen des Bundes für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs um 14,7 Millionen Euro reduziert. Entgegen der ursprünglichen Anmeldung hat der Bund im GVFG-Bundesprogramm deutlich weniger Mittel für Niedersachsen vorgesehen. Im Einzelplan des Justizministeriums sind die Folgeänderungen aus der Kündigung des Vertrags mit Bremen über die Unterbringung von niedersächsischen Gefangenen in bremischen Gefängnissen und die Rücknahme der bisher in Bremen untergebrachten Gefangenen in die Jugendanstalt Hameln dargestellt.

Die technische Liste zum Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - enthält Ansatzveränderungen zur Nachversicherung für aus dem Landesdienst ausscheidende Bedienstete, eine Erstattung an die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft zum Ausgleich des Verlustsaldos von Zinsaufwand und Dividendenerträgen sowie die haushaltswirtschaftliche Darstellung der Teilkommunalisierung des Staatsbades Bad Nenndorf. Der Einnahmeansatz für die Entnahme aus dem Landesliegenschaftsfonds - Unterabteilung Agrarstrukturfonds - soll um 5,7 Millionen Euro erhöht werden. Veranschlagt werden die Entschädigungszahlungen aus der Übereignung der Luneplate an Bremen. Aufgrund aktualisierter Berechnungen konnte der Ansatz für Darlehen des sonstigen inländischen Kreditmarktes ebenfalls korrigiert werden.

Zu der so genannten politischen Liste haben die Vertreter der CDU-Fraktion ausgeführt, dass sie durch einzelne Veränderungen des Haushaltsplanentwurfs sowie durch das Haushaltsbegleitgesetz Schwerpunkte in den Bereichen Bildung, Wirtschaft und innerer Sicherheit setzen wollten. Für den Landeshaushalt 2005 sollen nach ihrer Darstellung daher folgende politische Akzente gesetzt werden: Erhöhung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft um 1 Million Euro, Bereitstellung von 1 Million Euro Landesmittel für das Bundesprogramm Ganztagsschulen - die Bundesmittel betragen 9 Millionen Euro -, Erhöhung der Mittel für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung um 1,9 Millionen Euro, Erhöhung der Mittel für die Werftenhilfe um 0,7 Millionen Euro, dazu die zusätzliche Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2 Millionen Euro zur Gegenfinanzierung der Wettbewerbshilfe des Bundes, Bereitstellung von 131 Stellen im gehobenen Dienst zur Vollendung der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei, Einführung einer zusätzlichen Sonderzuwendung für Beamte der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 8 in Höhe von 300 Euro pro Jahr, sodass sich für diese Personen eine Erhöhung der Sonderzuwendung auf insgesamt 420 Euro ergibt, Investitionen in die Gedenkstätte Bergen- Belsen durch Ausbringung eines Ansatzes von 2,7 Millionen Euro für den Ausbau der Gedenkstätte und von 200 000 Euro für die Gedenkfeier zum 60. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen am 17. April 2005, Reduzierung der Kürzung der Mittel für den Landesportbund und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege von jeweils 11 % auf jeweils 10 %, Reduzierung der Kürzungen bei den Beratungs- und Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt von 80 000 Euro auf 50 000 Euro sowie die Neuregelung des Landesblindengeldes. Blinde erhalten künftig von Geburt an bis zum 27. Lebensjahr ein Landesblindengeld von 300 Euro pro Monat. Darüber hinaus werden 3 Millionen Euro für Härtefälle bereitgestellt.

Der Vertreter der SPD-Fraktion hat in einer Reihe von Einzelpunkten Änderungen angekündigt und die vom Herrn Präsidenten bereits dargestellten Änderungsanträge im Haushaltsausschuss zur Diskussion gestellt. Sie stehen heute zur Abstimmung. Der eigentliche Haushaltsantrag der SPD-Fraktion werde folgende Schwerpunkte setzen: Zahlung eines Weihnachtsgeldes in Höhe von 50 % für Beamte der Besoldungsgruppen bis A 10, Umsetzung des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Landesblindenverband erarbeiteten Kompromisses zum Landesblindengeld, Verminderung der Kürzung der Mittel für die Bauunterhaltung, Erhalt der Landeszentrale für politische Bildung, Finanzierung der Sprachförderung in Kindertagesstätten und der Hausaufgabenhilfe, Verbesserung bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung sowie Erhöhung der Mittel für die Wettbewerbshilfen für Seeschiffswerften.

Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ebenfalls einen Änderungsantrag seiner Fraktion angekündigt. Seine Fraktion werde vorschlagen, für Beamte bis Besoldungsgruppe A 9 - gehobener Dienst - das Weihnachtsgeld zu erhalten. Gegenfinanziert werden solle dies mit einer Reduzierung der Beihilfeleistungen. Des Weiteren kündigte er einen Entschließungsantrag zum Thema Subventionsabbau und Bekämpfung der Steuerhinterziehung an. Das Fazit der Grünen lautet, dass der Haushalt die Neuverschuldung nicht senkt, sondern erhöht.

Zum Schluss darf ich Ihnen das Abstimmungsergebnis im Einzelnen vortragen. In der Abstimmung über die Einzelpläne hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Einzelpläne des Staatsgerichtshofs, des Landesrechnungshofs und des Landtages einstimmig beschlossen. Die übrigen Einzelpläne hat der Ausschuss gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD und den Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebilligt. Bei den Änderungen aus der technischen Liste und der Liste zur Verwaltungsmodernisierung hat sich der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthalten.

Zu dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2005 hat der Ausschuss vor allem die Artikel 4, Änderungen des Niedersächsischen Beamtengesetzes, und 5, Änderungen des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes, erörtert. Wegen der knappen Zeit gebe ich die weiteren Punkte zu Protokoll und bedanke mich für Ihr Interesse.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)