Zum Tagesordnungspunkt: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2002 - Anträge der Landesregierung - Drs. 15/665 - Bemerkungen und Denkschrift des Landesrechnungshofs - Drs. 15/1050 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1400

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der soeben von dem Herrn Präsidenten genannten Drucksache hat Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen seine Beschlussempfehlung zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2002 vorgelegt.

Der Ausschuss empfiehlt, die Landesregierung, den Präsidenten des Landtages und den Präsidenten des Staatsgerichtshofs für die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2002 zu entlasten und die dazu vorliegenden Bemerkungen und die Denkschriften des Landesrechnungshofs insoweit für erledigt zu erklären, als sich aus dem Bericht des Haushaltsausschusses nichts anderes ergibt.

(David McAllister [CDU]: Sind Sie nicht befangen, Herr Aller?)

Außerdem enthalten die Empfehlungen die Bitte an die Landesregierung, die Feststellungen und Bemerkungen in dem Bericht des Haushaltsausschusses zu beachten und dem Landtag über die eingeleiteten Maßnahmen zu bestimmten Zeitpunkten zu berichten.

(Heinz Rolfes [CDU]: Wer war im Jahre 2002 Finanzminister?)

- Herr Rolfes, falls Sie sich nicht daran erinnern: Das war ich.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)

Des Weiteren sollen die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2002 nachträglich gebilligt werden. - Ich hätte nicht gedacht, dass Sie so vergesslich sind. Der Landesrechnungshof hat die Haushaltsrechnung wieder zeitnah geprüft und dem Landtag frühzeitig seine Denkschrift vorgelegt. Vom Unterausschuss Prüfung der Haushaltsrechnungen wurde die Denkschrift sehr eingehend beraten. Zu allen wesentlichen Sachverhalten hat der Unterausschuss Empfehlungen ausgearbeitet und in einem Bericht zusammengefasst, der die Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen bildete. Der überwiegende Teil der darin enthaltenen Empfehlungen wurde im Unterausschuss einstimmig beschlossen. Nennen möchte ich die Empfehlungen, die gegen die Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion im Unterausschuss beschlossen worden sind. Es handelt sich dabei um folgende:

- Sicherheitsrisiken im Haushaltsvollzugssystem, - Registerführung bei den Amtsgerichten, - Einwilligung in überplanmäßige Ausgaben im Rahmen des Programms n-21 Schulen in Niedersachsen online ohne Begründung, - die Kosten der so genannten zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei, - Höhe der Entschädigung für Rufbereitschaft und - unzulässige Projektförderung eines Vereins zur Abwendung der Insolvenz.

Bei der Beschlussfassung über die Empfehlung zur zweckwidrigen Verwendung von Mitteln des Hochschulprogramms III enthielten sich die Vertreter der SPD-Fraktion der Stimme. Auf die Diskussion zu den einzelnen Empfehlungen möchte ich nicht eingehen. Es würde den für die Beratung vorgesehenen Zeitraum sprengen. Erlauben Sie mir daher, dass ich auf den sehr umfangreichen Bericht des Haushaltsausschusses verweise. Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung ist im Haushaltsausschuss, Herr Rolfes, einstimmig beschlossen worden. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, seiner Empfehlung zu folgen. Ich möchte meinen Bericht schließen und ausdrücklich noch darauf hinweisen, dass der Haushaltsausschuss und - davon gehe ich aus - das ganze Haus dem Landesrechnungshof und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ressorts für die Zuarbeit herzlich danken. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)