Zum Tagesordnungspunkt: Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland - Fairen Wettbewerb und Bedürfnisprüfung vertraglich absichern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/486 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/603

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich meine, wir können die Beratung relativ kurz machen, weil das Thema in absehbarer Zeit erneut auf die Tagesordnung kommen wird, wenn der Staatsvertrag beraten wird. Wir werden - das sage ich gleich vorweg - die Beschlussempfehlung des Ausschusses aus zwei Gründen ablehnen. Einmal aufgrund der verfahrenstechnischen Fragestellung.

Der SPD-Antrag - das können Sie ihm leicht entnehmen - wurde im Oktober gestellt und hatte zum Ziel, dass die Inhalte des Staatsvertrages von den Gremien des Landtages rechtzeitig hätten beraten werden können. Das hat die Mehrheit im Ausschuss abgelehnt. Das kennen wir; das haben wir heute wieder mehrfach erlebt. Die kürzeste Fassung der Argumentation heißt neuerdings: Ende der Durchsage. Das werden wir bei solchen Diskussionen nicht hinnehmen, zumal die Enquete-Kommission der letzten Wahlperiode sehr deutlich gesagt hat, wie mit Staatsverträgen umgegangen werden soll. Wenn die CDU-Fraktion - jetzt unterstützt durch die FDP-Fraktion - verhindern will, dass inhaltliche Diskussionen, auch zu Staatsverträgen, stattfinden, dann haben wir dazu eine Meinung und werden diese auch immer wieder vertreten: So, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, geht es nicht. Deshalb lehnen wir diese Beschlussempfehlung ab.

Der zweite Grund: Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Frage, wie das Lotteriewesen künftig organisiert werden soll, wird bei dem Gegenstand der Debatte in einem zentralen Punkt betroffen, nämlich bei der Regionalisierung der Erträge aus dem Lotteriewesen. Wir halten es vom Grundsatz her für richtig, dass der Lottoblock insgesamt Sorge dafür tragen muss, dass keine Rosinenpickerei insofern stattfindet, als einige Bundesländer durch besondere Spielformen oder Spielorganisationen - ich mache jetzt keine Reklame für Anbieter - besondere Erträge an sich ziehen und das zum Nachteil der benachbarten Länder Wirkung zeigt.

Von daher ist der Ansatz, die Regionalisierung zu regeln, richtig. Wir gehen davon aus, dass das vereinbarte Verfahren durch die entsprechenden Abrechnungsmethoden hinreichend fair ist. Tatsache ist aber auch - das wird insbesondere klar, wenn man die Veröffentlichungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft aus diesen Tagen sieht, dass es hier um unglaubliche Summen in Milliardenhöhe geht, ungefähr 5 Milliarden Spielerträge für die öffentlichen Haushalte -, dass es Begehrlichkeiten in der Privatwirtschaft gibt, die immer wieder versucht, in einen in Deutschland ordnungspolitisch vernünftig geregelten Markt einzubrechen.

Wir sagen: Lotteriegeschäft darf keine Ware werden, die man im Bereich des Glückspiels frei handelt, und setzen deshalb voraus, dass der Staatsvertrag Sorge dafür trägt, dass öffentlich eine Bedürfnisfeststellung stattfindet, die sicherstellt, dass das Glücksspiel nicht kommerzialisiert wird und dass private Gewinne nicht an die Stelle von Erträgen treten, die in die gesellschaftliche Aufgabenerledigung zurückfließen. Das heißt also unter dem Strich: Nach der Ausschüttung bleiben natürlich Verfahrens- und Bearbeitungskosten. Aber der übrige Ertrag geht mittels Konzessionsabgabe und Steuern zu Recht zurück in die öffentliche Verfügbarkeit.

Ich sage: Wenn wir diese zusätzlichen Millionen in Niedersachsen nicht hätten, dann sähe es im Bereich der Sozialpolitik, dann sähe es im Bereich des Sports schlimm aus, dann sähe es in der Umweltpolitik schlimm aus, und dann sähe es in der Frauenpolitik schlimm aus. Deshalb sind wir sehr dafür, dass wir uns in der Fortsetzung der Auseinandersetzung die Inhalte des Staatsvertrages sehr genau darauf angucken, ob die Kriterien, die wir aufgestellt haben, tatsächlich eingehalten werden.

Dabei wissen wir ganz genau, dass wir an dem Staatsvertrag, den wir jetzt zusammen mit dem Zustimmungsgesetz auf dem Tisch liegen haben, grundsätzlich nichts mehr ändern können. Deshalb unsere herzliche Bitte, wenigstens in den Debatten klar zum Ausdruck zu bringen, dass sich der Landtag über die Prinzipien, nach denen Glücksspiel in Deutschland zu organisieren ist, und auch darüber einig ist, dass ein Einbruch in die bewährten Strukturen, die wir über Jahrzehnte hinweg aufgebaut haben, verhindert werden muss.

Genauso stehen wir dafür gerade, dass Glücksspiel nicht zur Ware verkommt und nicht über Einzelhandelsketten und andere Anbieter parallel zum staatlich konzessionierten Glücksspiel auf den Markt drängt. In diesem Sinne fasse ich noch einmal zusammen: Wir lehnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab, weil die Regierungsmehrheit verhindert hat, dass in der Sache über den Staatsvertrag geredet werden konnte. Wir lehnen die Beschlussempfehlung außerdem deshalb ab, weil die von mir soeben erwähnten Kriterien nicht diskutiert werden konnten mit dem Ziel, die FDP- und die CDU-Fraktion zu inhaltlichen Aussagen zu bewegen. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)