Zum Tagesordnungspunkt: Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Haushaltsgesetz 2004

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte Sie damit einverstanden, dass ich den Bericht auf drei wesentliche Teile komprimiere. Im ersten Teil werde ich kurz auf die Änderungen des Haushaltsgesetzes 2004 eingehen. Der zweite Teil wird sich mit dem Haushaltsplan und dem Zahlenwerk befassen. Im dritten Teil gehe ich auf das Haushaltsbegleitgesetz ein.

In der Drucksache 630 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.

Die grundsätzlichen Streitpunkte zum Haushalt 2004 sind solche, die an die Haushaltsplanung anknüpfen. Ich werde sie in diesem Zusammenhang ansprechen. Zum eigentlichen Haushaltsgesetz möchte ich nur einige wichtige Diskussionspunkte und die Änderungen ansprechen, die über rein redaktionelle Änderungen hinausgehen.

Zu § 3 - Kreditermächtigungen - hat der Landesrechnungshof geltend gemacht, dass sowohl die Ausgaben zur fortgesetzten Finanzierung der Wohnungsbauförderung und der BAföG-Finanzierung durch das so genannte Bankenmodell als auch die Ausgaben zur erstmals ab dem Haushaltsjahr 2004 geplanten Städtebau- und Krankenhausfinanzierung nach diesem Modell durch die Niedersächsische Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen im Landeshaushalt veranschlagt werden müssten. Da dies nicht geschehe, würden die Ansätze des Landeshaushalts künstlich reduziert und der Grundsatz der Vollständigkeit des Haushalts verletzt. Es bedürfe auch einer gesetzlichen Kreditermächtigung für die Kreditaufnahme der Landestreuhandstelle. Die Oppositionsfraktionen kritisierten in diesem Zusammenhang die Verschiebung von ganzen Finanzierungsblöcken in so genannte Schattenhaushalte. Der Haushaltsausschuss ist übereingekommen, diesen Fragen, die ja grundsätzliche Bedeutung haben, weiter nachzugehen, allerdings losgelöst von der aktuellen Behandlung des Haushaltsgesetzes 2004.

In § 5 Abs. 1 ist aufgrund eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen ein neuer Satz 1/1 eingefügt worden. Er reagiert auf das Ende des bisherigen Verfahrens der kostenfreien Ausleihe der an den Schulen eingeführten Lernmittel und ermöglicht die kostenlose Weiternutzung der vorhandenen Lernmittelbestände. Die Änderung des § 8 Abs. 3 Satz 2 greift eine Kritik des Landesrechnungshofs auf. Im Haushaltsausschuss hat es Einigkeit darüber gegeben, dass mit der Ergänzung gewährleistet ist, dass durch eine Ausweitung des Beschäftigungsvolumens keine Belastungen für künftige Haushalte entstehen dürfen.

Die Beschlussempfehlung sieht auf Anregung des Landesrechnungshofs vor, § 11 Abs. 3 zu streichen. Für die Regelung gibt es nach Umsetzung des Hochschuloptimierungskonzepts insgesamt keinen Bedarf mehr. § 15 Abs. 1 ist aufgrund eines mit dem Landesrechnungshof abgestimmten Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen neu gefasst worden. Die ursprüngliche Ermächtigung kann entfallen, weil mit dem Haushaltsplanentwurf 2004 die Zuschüsse an Träger von Heilerziehungspflege- und Heilerziehungshilfeschulen zur Herstellung der Schulgeldfreiheit geregelt werden. An ihre Stelle tritt für die genannten Bereiche eine Ermächtigung zur Gewährung von Zuwendungen nach Maßgabe des Haushalts.

§ 15 Abs. 4 wurde gestrichen, sodass es hinsichtlich des Sonderprogramms zur Wirtschaftsförderung des Landes Niedersachsen bei der bisherigen Regelung bleibt. Sie finden schließlich in Nummer 6 der Allgemeinen Bestimmungen 2004 einen neuen Absatz 2. Dabei handelt es sich um die haushaltsrechtliche Umsetzung der Änderung des § 80 b Abs. 1 NBG, wonach ab dem 1. Januar 2004 Altersteilzeit nur noch zum Abbau von Personalüberhängen gewährt wird.

So weit meine Ausführungen zum Haushaltsgesetz. Ich komme jetzt zum Haushaltsplan und zum Zahlenwerk.

Bei der Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen sind die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen übereingekommen, auf eine grundsätzliche haushalts- und finanzpolitische Debatte zu verzichten, da die Standpunkte der Fraktionen weitestgehend bekannt und im Plenum hinreichend ausgetauscht worden seien und im Verlauf dieser Debatte auch noch vorgetragen werden. Zum Zahlenwerk schlägt Ihnen der Haushaltsausschuss sowohl auf der Ausgabenseite als auch für die Einnahmen und Verpflichtungsermächtigungen umfangreiche Veränderungen vor. Ich beschränke mich hier auf einen Gesamtüberblick.

Die Veränderungen im Zahlenwerk führen zu einem Minus von 441 Millionen Euro. Das Haushaltsvolumen sinkt gegenüber dem des Vorjahres um 2 %. Die Empfehlungen des Haushaltsausschusses zum Zahlenwerk möchte ich Ihnen im Einzelnen nicht erläutern. Das würde einfach den Zeitrahmen sprengen. Ich erlaube mir daher, auf die Erläuterungen in den Empfehlungen hinzuweisen. Ich gehe davon aus, dass die Vertreter der Oppositionsfraktionen die inzwischen verteilten Vorlagen im Plenum erläutern werden.

Dies gilt auch für die kontroversen Auffassungen über die Tragfähigkeit der mittelfristigen Finanzplanung 2003 - 2007 nach der November-Steuerschätzung und über die von den Regierungsfraktionen in das Verfahren eingebrachte Ergänzungsvorlage zur Kompensation der erneuten Steuerausfälle.

In diesem Zusammenhang muss ich aber die grundsätzliche Kritik des Landesrechnungshofs wenigstens anreißen: Der Landesrechnungshof hat zwar die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung durch Regierung und Mehrheitsfraktionen begrüßt, aber den verfassungskonformen Haushalt ausdrücklich angemahnt, strukturelle Maßnahmen zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung gefordert, Schatten- und Nebenhaushalte gerügt, Haushaltsrisiken durch unrealistische Ansätze kritisiert und schließlich angemahnt, die vom Landesrechnungshof aufgezeigten Einsparpotenziale zu nutzen.

Erwähnen möchte ich auch den Antrag der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion, der zum Ziel hatte, die Landesregierung aufzufordern, den Entwurf des Haushaltsplans 2004 zurückzuziehen und eine erneute Vorlage vorzulegen. Ich erspare mir die Debatte und den Bericht dazu, weil heute Morgen im Rahmen der Geschäftsordnungsdebatte sehr ausführlich auf diesen Sachverhalt hingewiesen worden ist. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass im Ausschuss Einigkeit darüber bestand, dass in der gegenwärtigen Situation durchaus beobachtet werden muss, wann und ob die Voraussetzungen für einen Nachtragshaushalt gegeben sind. Es wurde allgemein anmerkt, dass man sich bemühen werde, auf dem Wege der Zusammenarbeit dringend notwendige Abstimmungen im Bereich der Konsolidierungsmaßnahmen herbeizuführen.

Insgesamt wurde aber der Antrag der SPD-Fraktion mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen von CDU und FDP im Ausschuss gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Zum Abschluss meines Berichts zum Haushaltsplan darf ich Ihnen das Abstimmungsergebnis zu den Einzelplänen bekannt geben. In der Abstimmung über die Einzelpläne hat der Haushaltausschuss die Einzelpläne des Staatsgerichtshofes, des Landesrechnungshofs und des Landtags einstimmig beschlossen. Gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Opposition wurden die übrigen Einzelpläne von den Vertreterinnen und Vertreter der CDU- und der FDP-Fraktion beschlossen.

Den letzten Teil meines Berichts, betreffend das Haushaltsbegleitgesetz, gebe ich komplett zu Protokoll. Es ist darin eine Reihe von Artikeln angesprochen, die sicherlich auch im Zentrum der Debatte im Rahmen der Haushaltsberatungen heute und in den weiteren Tagen deutlich gemacht werden. Ich möchte mich zum Schluss im Namen des Haushaltsausschusses beim Landesrechnungshof sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und des GBD und der Ressorts der Landesregierung bedanken. Sie haben die Beratungen stets qualifiziert begleitet. Das will ich insbesondere für die kritische Situation nach der Steuerschätzung hervorheben, als innerhalb kürzester Frist neue Vorlagen gefertigt werden mussten. Bei den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bedanke ich mich dafür, dass in der Sache durchaus hart, aber grundsätzlich fair und immer zielorientiert gearbeitet worden ist. So weit mein Bericht. Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)