Zum Tagesordnungspunkt: Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2008 -Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2008

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass der mündliche Bericht, den ich jetzt gebe, die Änderungsanträge, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von der SPD-Fraktion vorgelegt worden sind, nicht beinhalten kann.

(David McAllister [CDU]: Die sind heute vorgelegt worden!)

Das ist, Herr Kollege, verabredungsgemäß so auch in den letzten Jahren geschehen.

(David McAllister [CDU]: Schlimm genug!)

Inzwischen liegen die Änderungsanträge vor. Inhaltlich sind sie aber schon in den Debattenbeiträgen im Haushaltsausschuss deutlich geworden. Ich werde mich bemühen, den Bericht relativ kurz zu fassen und die drei Schwerpunkte dieses mündlichen Berichts, nämlich den Haushaltsplan, das Haushaltsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz, hier zusammenfassend vorzutragen, wobei ich darauf hinweise, dass der Haushaltsgesetzentwurf von der Landesregierung und der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes, wie auch in den letzten Jahren üblich, von den Regierungsfraktionen eingebracht worden ist.

Basis für die Schlussdiskussion im Haushaltsausschuss war die sogenannte Technische Liste. Darin ging es um Änderungen, die im Wesentlichen unstrittig diskutiert worden sind, weil sie im Laufe der Beratung von der Landesregierung ergänzend vorgelegt worden waren. Gegenstand der politischen Auseinandersetzung war die sogenannte Politische Liste, die von CDU und FDP gemeinsam als Änderungsantrag vorgelegt wurde.

Wie üblich haben die kommunalen Spitzenverbände nach Artikel 57 Abs. 6 unserer Verfassung in einer Anhörung vor dem Haushaltsausschuss Stellung nehmen können. Die kommunalen Spitzenverbände haben über ihre Arbeitsgemeinschaft deutlich gemacht, dass sie zum Haushaltsbegleitgesetz insbesondere kritisieren, dass die Steuerverbundquote nach wie vor gekürzt sei. Dies gehe auf das Haushaltsbegleitgesetz 2005 zurück. Obwohl eine Korrektur um 75 Millionen Euro stattgefunden habe, fiele weiterhin eine Summe von 100 Millionen Euro zulasten der kommunalen Haushalte aus. Weiterhin monierten die kommunalen Spitzenverbände, dass die Landesregierung im Gegenzug nicht den Versuch unternommen habe, wesentliche Aufgaben der kommunalen Ebene zu reduzieren, um dadurch Haushaltsentlastungen zu erreichen.

Demgegenüber hat die Mehrheit im Haushaltsausschuss, also CDU und FDP, deutlich gemacht, es gebe erhebliche Mehreinnahmen bei den Kommunen zu verzeichnen: Die Kommunen partizipierten an den Steuermehreinnahmen in 2007 und 2008, die in der Größenordnung von 135 Millionen und 103 Millionen Euro zu Buche schlagen, und für das Jahr 2008 erhöhten sich die Zahlungen im kommunalen Finanzausgleich um 25,3 Millionen Euro. Auch die Steuereinnahmen der Kommunen seien im Rahmen der November-Steuerschätzung angepasst worden. Nach der Erhöhung der Steuerverbundquote auf 15,5 % könne nun insgesamt festgestellt werden, dass im Jahr 2007 eine einmalig hohe Gesamtsumme für den kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 3,1 Milliarden Euro zu verzeichnen sei. Im Übrigen bemühe sich die Koalition im Laufe der Jahre, die Vergünstigungen für den kommunalen Bereich ständig zu verbessern. Zum Zahlenwerk selbst beschränke ich mich im Wesentlichen auf den Gesamtüberblick, um deutlich zu machen, in welchen GrößenordnungenVeränderungen durch die Änderungsanträge - zum einen durch die Technische Liste, zum anderen durch die Politische Liste - zu verzeichnen sind. Für die Politische Liste, also den Änderungsantrag von CDU und FDP, ist insgesamt ein zusätzlicher Deckungsbedarf von 81,2 Millionen Euro entstanden. Steuermehreinnahmen liegen in der Größenordnung von 103,3 Millionen Euro vor, und - das ist aus Sicht der Koalition sehr wichtig - die Nettokreditaufnahme konnte um weitere 50 Millionen Euro auf 550 Millionen Euro abgesenkt werden. Die entsprechenden Deckungsvorschläge sind gemacht worden.

Die Technische Liste - also die vonseiten der Landesregierung vorgenommene Anpassung an die Istentwicklung - leistet einen Deckungsbeitrag von 53,2 Millionen Euro. Die größte Einzelposition in den gesamten Änderungspaketen ist der Minderbedarf an Zinsen in einer Größenordnung von 68,96 Millionen Euro. Die Koalitionsfraktionen bezeichneten ihre Änderungsanträge zusammengefasst als ein Gesamtergebnis, das insbesondere an der Nettokreditaufnahme zu messen sei, die die niedrigste seit 35 Jahren sei. Die Neuverschuldung sei - im Vergleich zu den Ausgangspositionen nach dem Regierungswechsel - insgesamt um rund 85 % gesenkt worden. Dies sei Ergebnis einer konsequenten Haushaltskonsolidierung, die gleichzeitig aber Spielräume eröffnet habe, Schwerpunkte durch Anträge in den Bereichen Wirtschaft und Verkehr, Bildung und Forschung sowie innere Sicherheit und Umwelt zu setzen.

Dieser Darstellung der Regierungskoalition haben beide Oppositionsfraktionen widersprochen. Sie führten in diesem Zusammenhang die Mehreinnahmen durch bundesweite Entwicklungen insbesondere bei der Steuergesetzgebung, durch die Konjunkturentwicklung und die Entwicklung am Arbeitsmarkt an. Darüber hinaus seien erhebliche Verschiebungen in Schattenhaushalte, Privatisierungserlöse und massive Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich in einer Höhe von fast 0,5 Milliarden Euro zu verzeichnen. Rechnet man alle Empfehlungen des Haushaltsausschusses zusammen, so kommt man zu dem Ergebnis, dass das Haushaltsvolumen gegenüber dem Jahr 2007 um 0,9 % sinkt. Die Investitionsquote sinkt von 10,5 % auf 7,6 %.

Zum Abschluss dieses Punktes darf ich Ihnen die Empfehlungen zu den Einzelplänen zur Kenntnis geben. Einstimmig beschlossen wurden die Einzelpläne des Staatsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs. Der Einzelplan des Landtags wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, allerdings bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Alle übrigen Einzelpläne sind mit der Mehrheit der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen beschlossen worden.

Zum Haushaltsgesetz 2008 ist festzustellen, dass insbesondere die Kreditermächtigungsmöglichkeiten neu gefasst worden sind. Der Ermächtigungsrahmen wurde verändert, insbesondere wegen der Krankenhausbaumaßnahmen. Die Absenkung des Ermächtigungsrahmens ist durch die Einstellung des Vorhabens INEOS möglich geworden. Durch die Anfügung einer neuen Nummer bei § 4 Abs. 2 wird die Verbürgung des Fremdmitteleinsatzes bei der JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG ermöglicht; die entsprechenden Umstände im Jahr 2008 sind bekannt. Lassen Sie mich noch kurz auf das Haushaltsbegleitgesetz eingehen, das von den Regierungsfraktionen auf den Weg gebracht worden ist. In diesem Zusammenhang wird besonders auf den kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlages Bezug genommen. Der Kreis der Empfänger ist vergrößert, und der Betrag ist auf insgesamt 120 Euro angehoben worden. Entsprechende Anpassungen waren erforderlich.

Im Bereich des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes sind die Ansätze durch Regierungskoalition und Regierung verändert worden. Diese sind von den kommunalen Spitzenverbänden in einer kurzfristig eingeschobenen Anhörung strittig gestellt worden. Bis zur Abschlussberatung sollten Koalitionsfraktionen und Oppositionsfraktionen überlegen, ob die Kritik der Spitzenverbände - der Betrag von rund 4,5 Millionen Euro sei zu hoch und solle auf 3,2 Millionen Euro abgesenkt werden - noch berücksichtigt werden kann.

Abschließend möchte ich insgesamt zu den Abstimmungsergebnissen mitteilen, dass die Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP für die Gesetze und Gesetzesänderungen und die Oppositionsfraktionen dagegen gestimmt haben.

Ich darf die Gelegenheit der Beratung des letzten Haushaltes dieser Legislaturperiode und den Vortrag zu den Teilergebnissen und Schlussabstimmungen nutzen, um mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss und in den Fachausschüssen zu bedanken. Trotz der komplizierten Ausgangslage ist es gelungen, den Zeitplan einzuhalten und, wie ich meine, in der Sache hart, aber fair zu diskutieren. Das Ergebnis wird unterschiedlich bewertet; das wird von den Fraktionen sicherlich noch zum Ausdruck gebracht werden. Ich möchte mich aber auch bei denen bedanken, die uns geholfen haben, zu diesem Ergebnis zu kommen, nämlich bei den Vertreterinnen und Vertretern aus den Ministerien, bei unserem Ausschussassistenten Herrn Blum und bei der Protokollführung. Ohne sie wäre das nicht machbar gewesen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Eine besondere Belastung - das darf man dieses Mal wohl sagen - haben der Landesrechnungshof und insbesondere der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auf sich nehmen müssen. Trotzdem wird der Landtag in dieser Sitzung die beiden Gesetzeswerke beschließen.

Ich sage Ihnen zum Schluss noch, wie der Haushaltsausschuss empfohlen hat, abzustimmen. Er hat mit Mehrheit empfohlen, jeweils zuzustimmen. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei allen Fraktionen)